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Ordnungswidrigkeitenrecht Hamburg

Ordnungswidrigkeitenrecht Hamburg

Mit einer Ordnungswidrigkeit wird in Deutschland eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln bezeichnet, die zumeist mit einer Geldbuße, einer Auflage oder etwa einem Fahrverbot geahndet wird. Klassische verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, die einen Strafzettel (das sog. Knöllchen) oder Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann, zur Folge haben, sind unter anderem:

Viele Ordnungswidrigkeiten werden insbesondere im Straßenverkehr begangen, weshalb das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht eng beieinander liegen.

Besondere Konsequenzen drohen einem Fahranfänger bei einem Verkehrsverstoß in der Probezeit.
 

Sie wurden geblitzt?

Bei Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsmessungen und Rotlichtblitzern hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt: Nicht jede Messanlage arbeitet zuverlässig und hat z.T. deutliche Messfehler aufgewiesen. Auch ist nicht jedes Lichtbild einer Messeinrichtung geeignet, um einen Fahrzeugführer eindeutig zu identifizieren.
 

Ordnungswidrigkeitenrecht Hamburg: Anwalt beauftragen

Benötigen Sie eine anwaltliche Beratung wegen einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit oder möchten Sie mich mit der Prüfung eines Strafzettels oder Bußgeldbescheids beauftragen, dann rufen Sie an unter 040-25317809, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular und Sie erhalten einen Rückruf.

 

Bearbeitung ohne Termin möglich: Besprechung am Telefon - Unterlagen per E-Mail

Wenn Sie mich mit der Prüfung eines Ihnen vorgeworfenen Verkehrsverstoßes beauftragen möchten, dann ist ein vorheriger Besprechungstermin in meiner Kanzlei in Hamburg-Eilbek nicht zwingend erforderlich.

Es reicht aus, wenn ich den Ihnen vorgeworfenen Verkehrsverstoß kurz am Telefon mit Ihnen besprechen. Im Anschluss an dieses Gespräch erhalten Sie von mir eine Vollmacht. Diese übersenden Sie mir zusammen mit Ihren Unterlagen (Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid) per E-Mail. Nach Erhalt der Vollmacht werde ich Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beantragen oder – soweit Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beantragen.
 

Wer trägt die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren?

Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, so übernimmt diese regelmäßig die Kosten eines Rechtsanwalts sowie eventuell anfallende erforderliche Kosten beispielsweise für ein Sachverständigengutachten. Aber auch falls Sie über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie sich an mich wenden. Wir finden bestimmt eine angemessene Lösung.

Der Bußgeldbescheid - Bei Einspruch Anwalt einschalten

Bußgeldbescheid Einspruch HamburgWer mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert wird, kann diesen akzeptieren oder – falls dieser für ungerechtfertigt gehalten wird – innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Haben Sie bisher lediglich einen Anhörungsbogen erhalten, so sollten Sie diesen unter keinen Umständen ignorieren oder kommentarlos zurücksenden.

Am besten wenden Sie sich gleich nach Erhalt des Anhörungsbogens an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht und lassen sich umfassend beraten. Ihr Rechtsanwalt kann zur Überprüfung des Tatvorwurfs Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen.

Haben Sie einen Zeugenfragebogen erhalten, dann sollten Sie auch diesen nicht ignorieren oder kommentralos zurücksenden, sondern sich ebenfalls an einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

Der Zeugenfragebogen wird immer dann von der Bußgeldstelle verschickt, wenn der Verkehrsverstoß augenscheinlich nicht vom Fahrzeughalter, sondern von einem anderen Fahrzeugführer begangen wurde, der von der Bußgeldstelle zu ermitteln ist.

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Drohendes Fahrverbot?

Fahrverbot HamburgEin Fahrverbot stellt sicherlich die empfindlichste Sanktion für Betroffene dar. Während einige lediglich auf einen bequemen Luxus verzichten müssten, ist ein Fahrverbot für Pendler möglicherweise problematisch und für Berufskraftfahrer undenkbar. Sind auch Sie mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Fahrverbot: Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einem Fahrverbot ist der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots abzugeben und es dürfen während der Dauer des Fahrverbots keine Fahrzeuge geführt werden. Die Fahrerlaubnis bleibt bei einem Fahrverbot aber erhalten.

Fahrverbot übertragen, aufteilen oder verschieben?

Das Übertragen eines Fahrverbots auf eine andere Person ist grundsätzlich nicht möglich. Auch kann ein Fahrverbot nicht aufgeteilt und in mehreren Abschnitten abgeleistet werden. Der sog. Ersttäter hat allerdings die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst festzulegen. Ersttäter ist derjenige, der innerhalb der letzten 24 Monate kein Fahrverbot ableisten musste.

Für den Wiederholungstäter besteht diese Möglichkeit nicht. Das Fahrverbot muss mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids angetreten werden.

Die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides lässt sich aber durch einen Einspruch hinauszögern, so dass der von einem Fahrverbot Betroffene in gewissem Maße den Beginn des Fahrverbots mitbestimmen kann.

Fahrverbot abwenden / Fahrverbot umgehen durch höheres Bußgeld?

Um ein Fahrverbot abzuwenden bedarf es je nach vorliegendem Einzelfall des Verteidigungsgeschicks eines erfahrenen Rechtsanwalts. Die bloße Mitteilung, dass man auf den Führerschein angewiesen sei oder bereit ist, ein deutlich erhöhtes Bußgeld zu bezahlen, ist für Behörden und Gerichte kein überzeugendes Argument.

Soweit die Behörde oder das Gericht aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls von der Verhängung eines Fahrverbots absieht, wird im Gegenzug das Bußgeld deutlich erhöht.

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Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeldbescheid Geschwindigkeitsüberschreitung HamburgEine Geschwindigkeitsüberschreitung wird bei leichteren Verstößen lediglich mit einem Verwarnungsgeld oder einem geringen Bußgeld geahndet. Mit steigender Schwere des Verstoßes drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.

Zu schnell gefahren und geblitzt: Innerorts oder außerorts?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird zwischen einem Verstoß innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden. So sieht der Bußgeldkatalog ab einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Pkw oder einem Kraftrad ein Fahrverbot vor.

Wird zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschritten, droht ebenso ein Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Tempo 30 Zone

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo 30 Zone enthält der Bußgeldkatalog keine besonderen Regelungen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo 30 Zone ist daher wie jede andere Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften zu behandeln.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Lkw über 3,5 t

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Lkw über 3,5 t sieht der Bußgeldkatalog bereits ab einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und 31 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot vor.

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Der Abstandsverstoß - Abstandsunterschreitung

Bußgeldbescheid Abstandsverstoß HamburgHaben Sie den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, sind Sie also zu dicht aufgefahren, dann liegt eine Abstandsunterschreitung vor, die bei leichteren Verstößen lediglich mit einem Bußgeld geahndet wird. Mit steigender Schwere des Verstoßes, also immer geringerem Abstand zum Vorausfahrenden, drohen neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.

Maßgeblich kommt es bei einem Abstandsverstoß mit einem Pkw oder einem Kraftrad darauf an, bei welcher Geschwindigkeit dieser begangen wurde. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen einem Abstandsverstoß unterhalb einer Geschwindigkeit von 80 km/h, mit mehr als 80 km/h, mit mehr als 100 km/h oder mit mehr als 130 km/h.

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Rotlichtverstoß

Bußgeldbescheid Rotlichtverstoß HamburgAbhängig von der Zeit des Überfahrens der Haltelinie nach Umschalten auf rotes Ampellicht unterscheidet das Verkehrsrecht zwischen dem sog. einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. So macht es einen erheblichen Unterschied, ob im Moment des ordnungswidrigen Überfahrens andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder nicht.

Darüber hinaus haben viele Urteile in der Vergangenheit gezeigt, dass es eine ganze Reihe besonderer Umstände gibt, in denen der Rotlichtverstoß gerechtfertigt ist. Ob auch in Ihrem Fall besondere Umstände vorlagen, muss geprüft werden.

Nehmen Sie dazu gleich Kontakt mit unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Termin. Im Idealfall kann von einem Bußgeld oder einem Fahrverbot abgesehen werden.

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Fahreridentifizierung

Soweit ein Betroffener erstmalig durch die Übersendung eines Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheids Kenntnis vom Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erlangt, stellt sich immer auch die Frage, ob das Lichtbild zur Identifizierung des Betroffenen geeignet ist.

Dabei ist aber zu bedenken, dass in der Ermittlungsakte regelmäßig weitere Lichtbilder enthalten sind, deren Qualität besser oder sogar deutlich besser ist, als der Lichtbildausdruck z.B. im Bußgeldbescheid. Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass auch die weiteren Lichtbilder in der Ermittlungsakte nicht ausreichen, um eine bestimmte Person sicher zu identifizieren.

Als Rechtsanwälte können wir Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.

Probezeit: Verkehrsverstöße des Fahranfängers in der Probezeit

Kommt es bei einem Fahranfänger in der Probezeit zu einem schwerwiegenderen Verkehrsverstoß (Kategorie A: z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung > 20 km/h, Rotlichtverstoß) oder zwei weniger schwerwiegenderen Verkehrsverstößen (Kategorie B: z.B. Nichtbeachten eines „Stoppschildes" oder Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung), dann wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Wird diese Anordnung ignoriert, dann erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Kommt es innerhalb der Probezeit und nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut zu einem Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zu zwei Verkehrsverstößen der Kategorie B, dann erfolgt eine Verwarnung durch die Behörde und es wird empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Im erneuten Wiederholungsfalle erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/ Rauschmitteln

Ordnungswidrigkeit Alkohol/ Rauschmittel0,5-Promille-Grenze - § 24a StVG

Wer unter dem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt ohne alkoholbedingt fahruntüchtig zu sein, handelt gemäß § 24a Abs. 1 StVG ordnungswidrig, wenn eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille vorliegt.

Für die Abgrenzung zwischen einer Verkehrsstraftat und einer Ordnungswidrigkeit kommt es in diesem Promillebereich also darauf an, ob beim Fahrzeugführer besonderen Ausfallerscheinungen festzustellen sind.

Gemäß § 24a Abs. 2 StVG handelt auch derjenige ordnungswidrig, der „unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Als berauschende Mittel im Sinne des § 24a II StVG gelten: Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amfetamin, Designer-Amfetamin und Metamfetamin.

Der § 24a StVG bezieht sich in seinem Anwendungsbereich also auf eine Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol und/ oder Rauschmitteln, die mangels Hinzutreten von Ausfallerscheinungen noch keine Verkehrsstraftat darstellt.

Für Fahranfänger und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gilt gemäß § 24c StVG am Steuer ein absolutes Alkoholverbot.

Bei den §§ 24a, c StVG handelt sich es sich damit jeweils um ein sog. abstraktes Gefährdungsdelikt d.h. es kommt nicht auf Ausfallerscheinungen oder gar den Eintritt einer konkreten Gefahr an.

Die Feststellung einer Alkoholfahrt erfolgt in der heutigen Praxis regelmäßig durch eine Messung des Atemalkohols.

Die Feststellung einer Fahrt unter Rauschmitteln erfordert indes, dass mittels einer Blutprobe eine der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen nachgewiesen werden.

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog droht dem Ersttäter eine Geldbuße von 500,00 € und ein Fahrverbot von 1 Monat. Im Wiederholungsfall wird eine Geldbuße von 1.000,00 € und ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt. Egal ob Ersttäter oder Widerholungstäter, im Fahreignungsregister in Flensburg werden 2 Punkte eingetragen.

Werden beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln Fahrunsicherheiten festgestellt oder kommt es zu einem Verkehrsunfall, dann drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 24a, c StVG vorgeworfen werden, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns. Wir beraten Sie und prüfen den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf.

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Ordnungswidrigkeitenrecht Hamburg: Anwalt beauftragen

Egal, ob sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel überfahren haben, zu dicht aufgefahren sind oder mit einem ähnlichen Problem im Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert sind, ich stehe Ihnen jederzeit helfend zur Seite. Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf und profitieren Sie von meiner Fachkompetenz aus mehr als 15 Jahren Erfahrung.