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Versicherungsrecht Hamburg

Anwalt Versicherungsrecht Hamburg
Anwalt Versicherungsrecht Hamburg

Das Versicherungsrecht ist eines der zentralen Rechtsgebiete, mit denen Bürger regelmäßig konfrontiert werden. Das betrifft gleichermaßen Privatpersonen wie auch Unternehmer.

Der Abschluss einiger Versicherungen ist von Gesetzes wegen her vorgesehen und damit verbindlich, andere hingegen erfolgen auf freiwilliger Basis. Schnell kann dieser "Versicherungsdschungel" unübersichtlich werden.

Zu den typischen Versicherungsarten zählen unter anderem:

Versicherungsrecht Hamburg: Anwalt beauftragen 

Hilfesuchende sind daher gut beraten, sich an einen im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Herr Rechtsanwalt Vinar wurde von der Universität Hamburg mit dem akademischen Grad Master of Laws – LL.M. Versicherungsrecht (Insurance Law) ausgezeichnet und ist Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht.

Egal mit welchem Problem im Versicherungsrecht Sie konfrontiert sind, rufen Sie an unter   040-25317809, schreiben Sie eine   E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular und Sie erhalten einen Rückruf.

Allgemeines zum Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag wird zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines Risikos des Versicherungsnehmers oder eines Dritten gegen Entgelt (Versicherungsprämie) geschlossen. Welches Risiko versichert werden soll und welche Versicherungsleistung bei Eintritt eines Versicherungsfalls zu erbringen ist, vereinbaren die Vertragsparteien in dem Versicherungsvertrag.

Gesetzliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien eines Versicherungsvertrages finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das im Jahr 2008 grundlegend reformiert worden ist. Weitergehende Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien eines Versicherungsvertrages enthalten insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die individuell angepasst für jede Versicherungssparte existieren (z.B. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB), etc.).

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind insbesondere Regelungen zum Versicherungsfall, Leistungen im Versicherungsfall, vorvertraglichen Anzeigepflichten, Prämienzahlungen oder vertragliche Obliegenheiten (Sachverhalte) enthalten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden oftmals durch Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) ergänzt, die dann abweichende Regelungen von den Allgemeinen Bedingungen enthalten.

Typische Probleme im Rahmen versicherungsrechtlicher Mandate:

  • kein Versicherungsschutz, weil der eingetretene Schaden durch ein nicht versichertes Risiko entstanden ist
  • Kürzung von Versicherungsleistungen unter Verweis auf den Versicherungsumfang (keine versicherte Leistung, Unterversicherung, etc.)
  • Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie (Nichteinlösung des Versicherungsscheins), § 37 VVG
  • Leistungsfreiheit wegen Zahlungsverzugs einer Folgeprämie, § 38 VVG
  • Regress in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung nach Prämienverzug und Eintritt des Versicherungsfalls oder wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  • Leistungsablehnung/ Leistungskürzung wegen einer Obliegenheitenverletzung (z.B. Verkehrsunfall in alkoholisiertem Zustand, Nichtabwarten von Weisungen des Versicherers in der Kaskoversicherung, unterlassene Anzeige eines Diebstahls von Hausrat bei der Polizei, etc.)
  • Unvollständige/ falsche Angaben zum versicherten Risiko
  • Fehlende Anzeige einer Gefahrerhöhung (§ 19 VVG)
  • etc.

Kraftfahrthaftpflichtversicherung

Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist eine gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vom Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland für sich, den Eigentümer und den Fahrer abzuschließende und aufrecht zu erhaltende Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung), die Schadensersatzansprüche (Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden) deckt, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.

Gemäß den Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrthaftpflichtversicherung (AKB) umfasst die Leistung des Kraftfahrthaftpflichtversicherers einerseits die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche (Befreiungsanspruch), andererseits hat der Kraftfahrthaftpflichtversicherer unbegründete Schadensersatzansprüchen abzuwehren (Rechtsschutzanspruch). Vom Rechtsschutzanspruch umfasst sind auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die im Rahmen eines Zivilprozesses wegen der Inanspruchnahme durch den Unfallgegner entstehen können.

Eine Besonderheit besteht im Rahmen der Kraftfahrthaftpflichtversicherung für den Geschädigten. Dieser kann gemäß § 115 VVG den Kraftfahrthaftpflichtversicherer direkt in Anspruch nehmen (Direktanspruch). Dieser Direktanspruch gegen den Kraftfahrthaftpflichtversicherer ist der Höhe nach auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kraftfahrthaftpflichtversicherer besteht auch dann, wenn der Versicherer im Innenverhältnis ganz oder teilweise leistungsfrei ist (§ 117 Abs. 1 VVG). Wurde der Versicherungsfall allerdings vorsätzlich im Sinne des § 103 VVG herbeigeführt, dann besteht kein Direktanspruch des Geschädigten.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Viele Personen schließen diese Versicherung ab, da auch scheinbare "Kleinigkeiten" schnell teuer werden können (z.B. Verlust des Mietwohnungs- oder Firmenschlüssels mitsamt Austausch der Schließanlage). Viele Fragen gilt es in Streitfällen ggf. anwaltlich zu klären: Welche Risiken sind versichert, welche ausgeschlossen? Ist der Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden? Wann kann der Versicherungsschutz entzogen werden? Die Privathaftpflichtversicherung hat oftmals existenzsichernde Bedeutung.

Rechtsschutzversicherung

Einen Rechtsstreit möchten die meisten Menschen meiden. Doch nicht immer lässt sich so etwas verhindern. Je nach Fall können die entstehenden Kosten recht hoch ausfallen. Mit einer Rechtsschutzversicherung soll eine Reihe verschiedener Kosten abgedeckt werden, so z.B. die Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Gerichtskosten, ggf. auch Kosten des Prozessgegners und Gutachterkosten. Gerne helfen wir bei allen Fragen rund ums Thema Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten werden übernommen? Was deckt der Rechtsschutz nicht ab? Welche Personen sind versichert?

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung sollen Einrichtungsgegenstände des Haushalts gegen umweltbedingte oder durch Einbruch, Vandalismus u.ä. entstandene Schäden versichert werden. Was umfasst der Versicherungsschutz und welche Risiken sind ausgeschlossen? Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Was bedeutet Unterversicherung und was ist ein Unterversicherungsverzicht? Streitthemen sind insbesondere der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung und der daraus folgenden vollständigen oder anteiligen Verweigerung der Versicherungsleistung, der Vorwurf grob fahrlässigen Handelns sowie Differenzen bzgl. der Schadenshöhe.

Bei Unklarheiten oder Streitpunkten zum Anwalt

Sollte es zu Differenzen zwischen Versichertem und Versicherer kommen, ist es ratsam, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Egal ob Sie uns mit der Prüfung des Versicherungsvertrags/ des Leistungsumfangs (z.B. aufgrund einer Leistungskürzung wegen des Vorwurfs einer Obliegenheitsverletzung) oder der Geltendmachung von Versicherungsleistungen beauftragen, dank langjähriger Erfahrung werden wir Ihr Recht durchsetzen.

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