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Nach seinem Abitur begann Herr Rechtsanwalt Guntermann mit dem Studium der traditionellen Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg und absolvierte sein Referendariat im Bereich des Hanseatischen Oberlandesgerichtes. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1988 bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Zu Beginn der anwaltlichen Berufsausübung war Herr Guntermann für ca. zwei Jahre als angestellter Rechtsanwalt in einer renommierten mittelgroßen Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg mit Schwerpunkt im Immobilienrecht tätig. Danach übernahm er eine zweijährige Tätigkeit als stellvertretender Abteilungsleiter Vertragsrecht in einem großen hanseatischen Industrieunternehmen. Seither ist er selbständiger Rechtsanwalt.
Aktuell selbstständiger und durchgängig forensisch tätiger Anwalt mit eindeutigem Schwerpunkt in den Bereichen:
Herr Rechtsanwalt Vinar absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Sein Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er im Jahr 2004. Seit 2008 ist er in Hamburg selbständiger Anwalt und durchgängig forensisch tätig. Zuvor war er u.a. freiberuflich in einer Kanzlei im Bereich des Verkehrs- und Schadensrechts tätig.
Im Jahr 2014 wurde Herrn Rechtsanwalt Vinar vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg der akademischen Grad "Master of Law – LL.M. Versicherungsrecht (Insurance Law)" verliehen.