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Verkehrsrecht Hamburg

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Mit dem Verkehrsrecht wird jeder von uns täglich konfrontiert. Egal, ob Sie Ihr Kind zur Schule bringen, sich selbst auf den Weg zur Arbeit begeben oder einen Ausflug machen. Sie sind mit dem Auto, Motorrad, Mofa, E-Scooter, Roller, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und haben sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.

Durch die gestiegene Verkehrsdichte, und damit oft einhergehend erhöhte Anzahl an Verkehrsdelikten und Verkehrsunfällen, liegen im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht insbesondere die Bereiche:

Aber auch bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Autokauf/ Kfz-Leasing/ Mietwagen, Kfz-Wartungen/ Kfz-Reparaturen oder der Fahrerlaubnis/ MPU stehe ich Ihnen helfend zur Seite.

Durch den Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht, wie auch Versicherungsrecht und Schadensrecht kann ich Sie in dieser schnell unübersichtlich werdenden Rechtsmaterie effizient beraten, vertreten und/oder verteidigen.
 

Verkehrsrecht Hamburg: Anwalt beauftragen

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Online-Bearbeitung

Möchten Sie eine Online-Bearbeitung Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheit ohne Besprechungstermin in der Kanzlei? Teilen Sie den Sachverhalt und Ihre Fragen ganz einfach per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular mit.

Die wichtigsten Daten zu einem Verkehrsunfall können Sie ganz einfach online mitteilen. Nutzen Sie hierzu den Online-Unfallfragebogen.

Verkehrsrecht Hamburg: Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Verkehrsrecht Hamburg: Regulierung von UnfallschädenSchnell kommt es zu Verkehrsunfällen, die mal glimpflich, mal schwerwiegender ausfallen. Kam es dabei lediglich zu Sachschäden oder wurden auch Personen verletzt? Es gilt in jedem Fall, einen Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen.

Bei einem unfallbedingt beschädigten Kraftfahrzeug (mehr Informationen zum Fahrzeugschaden) kann ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten bestehen oder der Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf den sog. Wiederbeschaffungsaufwand. Das gleiche gilt bei einem unfallbedingt beschädigten oder zerstörten Fahrrad nach einem Fahrradunfall.

Wurde eine Person verletzt (mehr Informationen zum Personenschaden), dann ist insbesondere ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zu prüfen.

Je nach Einzelfall ist nach einem Verkehrsunfall die Erstattung weiterer Schäden zu prüfen, z.B. der Nutzungsausfallschaden, die merkantile Wertminderung, der Haushaltsführungsschaden oder der Verdienstausfallschaden (Erwerbsschaden).

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug ist im Rahmen der Schadensregulierung zwingend die Dreiecksbeziehung zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Schädiger zu berücksichtigen.

Grundlage der Prüfung eines Schadensersatzanspruches nach einem Verkehrsunfall ist das allgemeine Schadensrecht, das prinzipiell für jede Art von Schadensersatzanspruch gilt.

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Verkehrsrecht Hamburg: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - Strafzettel, Bußgeldbescheid

Verkehrsrecht Hamburg: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - BußgeldbescheidOrdnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht sind zumeist nur "kleine" Verstöße (Falsch geparkt? Zu schnell gefahren? Zu dicht aufgefahren? Handy am Steuer?). Mehrere kleine Verstöße summiert können jedoch schnell ernste Folgen haben.

Welche konkreten Folgen dem Verkehrsteilnehmer für einen Verkehrsverstoß drohen, ist dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Nach dem Bußgeldkatalog können Verwarngelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg (1-3 Punkte) und Fahrverbote (1-3 Monate) verhängt werden.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und drohen aufgrund eines schwerwiegenderen Verkehrsverstoßes neben einem Bußgeld auch Punkte im "Sündenregister" in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot, so ist die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht dringlich anzuraten.

Mein Rat: Geben Sie ohne Kenntnis des Akteninhalts keine Stellungnahme ab, sondern beauftragen Sie gleich nach Erhalt des Anhörungsbogens oder Zeugenfragebogens, spätestens aber nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt.

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Verkehrsrecht Hamburg: Kfz-Haftpflicht & Kasko

Verkehrsrecht Hamburg: Verkehrsversicherungsrecht - Kfz-Haftpflicht & KaskoUnabhängig von Personen- und/oder Sachschäden ist nach Verkehrsunfällen regelmäßig auch die Versicherungsfrage zu klären. Nichts anderes gilt nach einem Autodiebstahl, Fahrzeugbrand, Glasbruch, Sturmschaden, Hagelschaden sowie Wildschaden oder Marderschaden. Das Verkehrsversicherungsrecht ist ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts.

Wann muss ein Schaden welchem Versicherer gemeldet werden? Kraftfahrthaftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung? Welchen Umfang deckt welcher Versicherungsschutz ab? Was muss bei der Schadenmeldung beachtet werden?

Insbesondere die Schadenmeldung nach der Entwendung eines Kraftfahrzeugs an den eigenen Teilkaskoversicherer erfordert besondere Sorgfalt. Kommt es hier zu Fehlern, kann dies im schlimmsten Fall zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes nach einer Fahrzeugentwendung führen. 

Der Umfang des Versicherungsschutzes kann durch die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten eingeschränkt sein, beispielsweise durch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Der Versicherer wird in einem solchen Fall unter ausdrücklichem Hinweis auf die konkrete Obliegenheitsverletzung vom Versicherungsnehmer oder dem Fahrzeugführer des versicherten Fahrzeugs die Erstattung des nach einem Verkehrsunfall regulierten Schadens verlangen (sog. Regress).

Oftmals ist auch bereits fraglich, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht, weil zum Zeitpunkt des Schadensereignisses eine Versicherungsprämie noch nicht bezahlt worden ist.

Mit diesen oder ähnlichen Fragen und Problemen bin ich im Rahmen meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht täglich befasst. Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich der Kraftfahrtversicherung bin ich als Ihr Anwalt das hilfreiche Bindeglied zwischen Versicherer und Versichertem.

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Verkehrsrecht Hamburg: Straftaten im Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Hamburg: Straftaten im VerkehrsrechtEin besonders heikler Bereich des Verkehrsrechts ist der des Verkehrsstrafrechts. Fahren unter dem Einfluss von Rauschmitteln (z.B. Cannabis, Kokain, Ecstasy)/Alkohol oder Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis stellen hierbei "Klassiker" dar. Schnell genug hat man sich jedoch auch – ohne es zu wissen bzw. beabsichtigt zu haben – unerlaubt vom Unfallort entfernt. Durch die einfache Möglichkeit der Nutzung und die zahlreiche Verfügbarkeit von E-Scooter haben insbesondere Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Nutzung von E-Scootern stark zugenommen.

Drohen bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit "nur" ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, so werden Verkehrsstraftaten mit Geld- oder Freiheitsstrafen sanktioniert. Auch der Führerschein ist regelmäßig in Gefahr, denn bei einer Verkehrsstraftat droht immer auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperrfrist (6 Monate bis 5 Jahre).

Neben der strafrechtlichen Relevanz wirken sich Verkehrsstraftaten im Schadensfall auch auf den Umfang des Versicherungsschutzes sowohl in der Kraftfahrthaftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung aus.

In jedem Fall sollten Sie sich zum frühstmöglichen Zeitpunkt von einem im Verkehrsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

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Verkehrsrecht Hamburg: Autokauf, Kfz-Leasing, Mietwagen, Kfz-Wartung und Kfz-Reparaturen

Verkehrsrecht Hamburg: Autokauf und Kfz-Leasing, Wartung und ReparaturenDer Autokauf oder das Leasing eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad oder Lkw) verläuft im besten Fall problemlos und es treten auch während der oftmals viele Jahre andauernden Nutzung des Fahrzeugs weder Mängel auf noch gibt es Streitigkeiten mit der Werkstatt bei Wartungen oder Reparaturen. Gleiches gilt bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens.

Die tägliche Praxis als Anwalt im Rechtsgebiet Verkehrsrecht zeigt aber, dass der Autokauf/ das Fahrzeugleasing und die sich anschließende Nutzung des Fahrzeugs sowie die Inanspruchnahme eines Mietwagens nicht immer problemlos verlaufen.

Typische Probleme beim Autokauf/ Fahrzeugleasing/ Mietwagen und während der Fahrzeugnutzung sind:

  • Es tritt während der Fahrzeuggewährleistung/ Fahrzeuggarantie ein Mangel auf.
  • (übermäßiger) Verschleiß oder Sachmangel
  • Nachbesserung schlägt fehl
  • Minderung des Fahrzeugkaufpreises
  • Rücktritt vom Fahrzeugkauf/ Leasing
  • Welche Besonderheiten gelten für einen finanzierten Fahrzeugkauf?
  • Beim Fahrzeugkauf wurde ein Unfallschaden verschwiegen.
  • Der Mietwagen soll während Ihrer Mietzeit beschädigt worden sein.

Sind auch Sie gerade mit einem dieser Probleme oder einer ähnlichen Frage im Bereich des Verkehrsvertragsrechts konfrontiert, dann nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf.

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Verkehrsrecht Hamburg: Das Recht der Fahrerlaubnis

Ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts ist der des Verkehrsverwaltungsrechts, in dem es insbesondere um die Neuerteilung, Wiedererteilung nach einer Sperre, Beschränkung oder Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Anordnung zur Teilnahme an Aufbauseminaren oder einer medizinisch psychologische Untersuchungen (MPU, sog. Idiotentest) durch die Fahrerlaubnisbehörde, oftmals auch als Führerscheinstelle oder einfach nur Verwaltungsbehörde bezeichnet, geht.

Wurde vom Inhaber einer Fahrerlaubnis beispielsweise ein Punktestand von 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erreicht und deshalb die Fahrerlaubnis entzogen, dann ist im Rahmen der Neubeantragung der Fahrerlaubnis in der Regel eine bestandene MPU nachzuweisen.

Vor Erreichen von 8 Punkten wird der Inhaber einer Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde zunächst vorgemerkt (1-3 Punkte), sodann schriftlich ermahnt (4 und 5 Punkte) und zuletzt schriftlich verwarnt (6 und 7 Punkte). Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und wird dieser Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist Folge nachgekommen, dann wird die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen. 

Ich prüfe die Rechtmäßigkeit einer angeordneten MPU oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle kann binnen eines Monats ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Zu bedenken ist hierbei aber immer, dass ein Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis regelmäßig keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. die Fahrerlaubnis ist ersteinmal weg.

Die Rechtsgrundlagen u.a. der MPU sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) enthalten. In dieser finden sich auch Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe und dem Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER).

Wenn auch Sie gerade mit einem Problem aus dem Verkehrsverwaltungsrecht konfrontiert sind, dann rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung.

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Verkehrsrecht Hamburg: Anwalt beauftragen

Egal mit welchem Problem im Verkehrsrecht Sie konfrontiert sind, ich stehe Ihnen jederzeit helfend zur Seite. Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf und profitieren Sie von meiner Fachkompetenz aus langjähriger Erfahrung. Ich bin bundesweit für Sie tätig.

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