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Verkehrsstrafrecht Hamburg

Verkehrsstrafrecht Hamburg

Jeder Verkehrsunfall stellt auch eine potentielle Straftat dar. Insbesondere kann bei Personenschäden eine strafrechtlich relevante Körperverletzung – im Extremfall Tötung – in Frage kommen. Insofern sind Verkehrsunfälle und das Verkehrsstrafrecht und deren rechtliche Folgen (Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Entziehung der Fahrerlaubnis) brisant und daher die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht äußerst empfehlenswert.

Wesentliche verkehrsspezifische Delikte sind:

Verkehrsstrafrecht Hamburg: Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)

Entziehung der Fahrerlaubnis HamburgKommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung beispielsweise wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennens oder Trunkenheit im Verkehr (Alkohol oder Drogen am Steuer), erfolgt neben einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe gemäß § 69 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis, auch als Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug oder Führerscheinentzug bezeichnet. Damit erlischt die Fahrerlaubnis und muss nach Ablauf einer vom Gericht festgesetzten Sperrfrist von zumindest 6 Monaten neu beantragt werden.

Aber bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung – nämlich im Ermittlungsverfahren – kann die Entziehung der Fahrerlaubnis – wenn auch nur vorläufig – angeordnet werden. Grundlage einer solchen Anordnung ist § 111a StPO, der voraussetzt, dass dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB).

Damit kann der Betroffene je nach Dauer des Ermittlungsverfahrens und des sich ggf. anschließenden Gerichtsverfahrens über einen Zeitraum von mehreren Monaten, oftmals sogar mehr als ein Jahr, seinen Alltag ohne Fahrerlaubnis organisieren müssen.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, dann sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht beauftragen und den Tatvorwurf sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis prüfen lassen.

Ihr Rechtsanwalt berät Sie auch zu Ausnahmen, denn von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis können “bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.

Darüber hinaus ist die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht.

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Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde

Auch die Fahrerlaubnisbehörde, oftmals als Führerscheinstelle oder einfach nur Verwaltungsbehörde bezeichnet, kann die Fahrerlaubnis entziehen. In Hamburg ist dies der Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis/ein Führerscheinentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt regelmäßig dann, wenn der Behörde Tatsachen bekannt werden, die Zweifel insbesondere an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers begründen, beispielsweise mangelndes Sehvermögen, eine Erkrankung des Nervensystem oder - im Kontext des Verkehrsstrafrechts - eine Alkoholabhängigkeit, ein Alkoholmissbrauch (z.B. Fahren eines Kraftfahrzeugs mit zumindest 1,6 Promille) oder eine Drogen-/ Arzneimittelproblematik. Bei Cannabis ist zwischen regelmäßigem, gelegentlichem und einmaligem Konsum abzugrenzen.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis/der Führerscheinentzug erfolgt durch Bescheid. Gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde kann innerhalb einer Frist von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Zustellung des Bescheids.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, dann sollten Sie schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen, um den Bescheid der Behörde prüfen zu lassen.

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Verkehrsstrafrecht Hamburg: Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - MPU

MPU HamburgWurde die Fahrerlaubnis rechtkräftig entzogen, dann stellt sich für Betroffene natürlich die Frage, wie es weitergeht. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist diese erloschen und eine Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden.

Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist oftmals die so genannte MPU, also die Medizinisch Psychologische Untersuchung.

Die Medizinisch Psychologische Untersuchung ist beispielsweise verpflichtend beizubringen, wenn ein Verkehrsteilnehmer

  • mehrfach Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (Alkohol am Steuer) begangen hat
  • im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr ein Fahrzeug geführt hat
  • unter dem Einfluss von Drogen (Drogen am Steuer) am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Aber auch unterhalb einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille kann eine MPU drohen.

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Verkehrsstrafrecht Hamburg: Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt)

Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGBDie Wirkung von Alkohol, Drogen (z.B. Cannabis, Kokain, Ecstasy) oder Medikamenten wird oftmals falsch eingeschätzt. Deshalb ist die in § 316 StGB geregelte Trunkenheit im Verkehr, oftmals auch als Trunkenheitsfahrt, Alkoholfahrt, Drogenfahrt oder einfach nur Alkohol am Steuer oder Drogen am Steuer bezeichnet, die in der Praxis am häufigsten verwirklichte Verkehrsstraftat im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten.

Gemäß § 316 StGB macht sich derjenige strafbar, der „im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“.

Fahrzeuge sind dabei nicht nur Pkw, Lkw, Motorräder, Mofas oder Fahrräder, sondern auch Bierbikes, motorisierte Krankenfahrstühle oder Aufsitzrasenmäher. Auch der E-Scooter (E-Tretroller) unterfällt dem Fahrzeugbegriff des § 316 StGB.

Bei Alkohol wird je nach Alkoholmenge im Blut unterschieden zwischen der relativen Fahruntüchtigkeit und der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Die absolute Fahruntüchtigkeit ist bei einem Kraftfahrer erreicht, wenn eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von zumindest 1,1 Promille festgestellt wird.  Weitere Feststellungen sind bei Erreichen dieses Wertes nicht erforderlich. Demgegenüber müssen bei der relativen Fahruntüchtigkeit neben einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,3 Promille und unter 1,1 Promille beim Betroffenen sog. Ausfallerscheinungen hinzutreten.

Bei alkoholisierten Fahrradfahrern ist die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab einer BAK von zumindest 1,6 Promille gegeben. Achtung! Bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem E-Scooter gelten bei Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen die Grenzwerte für Kraftfahrer.

Ich, als Ihr Verteidiger, werde dahingehend prüfen, ob im Einzelfall eine rauschbedingte Ausfallerscheinung tatsächlich vorlag. Ich raten dringend dazu, sich in solchen Fällen nicht auf eigene Faust zu verteidigen!

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Verkehrsstrafrecht Hamburg: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht)

Das Verlassen des Unfallortes führt nicht zwingend zu einer Bestrafung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, auch als Unfallflucht oder Fahrerflucht bezeichnet.

Mit geschickter Verteidigung können bestimmte Ereignisse oftmals zugunsten des Beschuldigten entschieden werden. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit des Absehens von Strafverfolgung wegen Unfallflucht, wenn lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist. Doch Vorsicht, eine genaue Bewertung und Abgrenzung gestaltet sich oft als herausfordernd, und deshalb sollten sich Betroffene in jedem Fall einen im Verkehrsstrafrecht erfahrenen Anwalt zu Hilfe nehmen.

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Verkehrsstrafrecht Hamburg: Unterlassene Hilfeleistung

Eine Straftat ergibt sich nicht zwingend nur aus konkreten Handlungen, auch das Nicht-Handeln kann strafbar sein. Im Strafgesetzbuch heißt es hier "... Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Werden bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt, sind die übrigen Unfallbeteiligten zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Zumutbarkeit der Hilfeleistung richtet sich nach den Fähigkeiten des Helfenden und der Größe der Gefahr.

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Verkehrsstrafrecht Hamburg: Anwalt beauftragen

Egal mit welchem Problem im Verkehrsstrafrecht Sie konfrontiert sind, ich stehe Ihnen jederzeit helfend zur Seite. Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz.

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